Für gerichtliche Belange, Kreditgrundlagen, Gebäudeversicherung, An- u. Verkauf, Erbteilung, Verlassenschaftsangelegenheiten und steuerliche Belange
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, abhängig nach Lage, Beschaffenheit und Verwertbarkeit des Bewertungsgegenstandes, bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Bewertung von
  • Grundstücken
  • Wohnungen
  • Einfamilienhäusern
  • Wohnhäusern
  • Gewerblichen Liegenschaften
Liegenschaftsbewertungen sind unter anderem notwendig bei
  • Verkauf einer Liegenschaft
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
  • Sicherstellung von Krediten
  • Zwangsweise Verwertung
  • Enteignungsverfahren
  • Abschluss von Versicherungen
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