Hoch- und Tiefbau
Der österreichische Gesetzgeber hat mit 15. Jänner 1999 auf Basis eines Beschlusses des Nationalrats das Bauarbeitenkoordinationsgesetz in Kraft gesetzt.

Dieses Gesetz regelt erstmalig die Verantwortung des Bauherrn in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Bau.

Ein wesentliches Merkmal des Gesetzes ist der Umstand, dass ausschließlich Personen mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung die Funktion der Koordinatoren erfüllen dürfen.
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