Nutzwertgutachten (Parifizierungen) gem. WEG

Neubau/Altbau
Zur Begründung von Wohnungseigentum ist die Ermittlung der entsprechenden Nutzwerte erforderlich.

Das geschieht durch das Gutachten eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen.
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